Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft verlangen, die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 6 und 8). Die Beschwerdeführerin leistete Sicherheiten bezüglich Kosten und Entschädigung gemäss den entsprechenden Verfügungen der Verfahrensleitung (KG-act. 3 und 12).