1. Nach einer Strafanzeige der Privatklägerin ermittelte die kantonale Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten wegen Falschbeurkundung im Amt. Mit Verfügung vom 17. November 2016 stellte sie das Verfahren gegen den Beschuldigten ein. Dagegen beschwert sich die Privatklägerin mit am Tag nach Maria Empfängnis rechtzeitig bei der Post aufgegebenen Beschwerde ans Kantonsgericht. Sie beantragt, die Einstellungsverfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Strafuntersuchung weiterzuführen. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft verlangen, die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 6 und 8).