6. Zufertigung an die Parteivertreter (je 2/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) sowie nach definitiver Erledigung an die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R, mit den Akten) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand