3. Die Kosten des Verfahrens BEK 2016 183 von Fr. 2‘500.00 werden dem Anzeigeerstatter auferlegt und aus der geleisteten Sicherheit gedeckt. Im Übrigen gehen die Verfahrenskosten (Fr. 1‘500.00) zu Lasten des Staates. 4. Der Anzeigeerstatter wird verpflichtet, den Beschuldigten im Verfahren BEK 2016 183 mit Fr. 2‘000.00 zu entschädigen.