aa) Der Anzeigeerstatter behauptet, mangels Ablösung der Sicherheiten durch den Beschuldigten als alleinigem Aktionär, Verwaltungsrat und Geschäftsführer der E.________ sei der Erblasser durch die Verwertung der Sicherheiten geschädigt worden. Indes griff die Bank aufgrund der mit dem Erblasser abgeschlossenen Sicherungsvereinbarungen auf dessen hinterlegte Vermögenswerte zu. Der Beschuldigte verletzte mithin die Rechte des Erblassers nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar, indem er bzw. seine Gesellschaft ihren Kreditrückzahlungspflichten nicht nachkamen. Der Rückforderungsanspruch des Erblassers gegen die E._______