2) und ihm keine Entschädigung und keine Genugtuung ausgerichtet (Ziff. 3). Gegen die Kostenauflage erhob der Beschuldigte (BEK 2016 181) und gegen die Einstellung der Strafanzeigeerstatter (BEK 2016 183) Beschwerde. Der Anzeigeerstatter beantragt die Einstellungsverfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, den Beschuldigten durch Strafbefehl zu bestrafen oder Anklage zu erheben.