Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnete gegen D.________ eine Strafuntersuchung wegen diversen Straftatbeständen (SUB 2013 229), unter anderem auch wegen des Vorwurfs, D.________ soll seine Anzeige vom 11. Juni 2012 wider besseres Wissen erstattet und deswegen sich der Verleumdung, der falschen Anschuldigung bzw. der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht zu haben. Kantonsgericht Schwyz 3