für H.___käufe im Betrag von vier Millionen DM bzw. 600‘000.00 USD sein Vermögen verpfändet. D.________ soll entgegen den Vereinbarungen weder diese Sicherheiten abgelöst noch die vertraglichen Gegenleistungen (Gesellschafts- sowie Gewinnbeteiligung in der Höhe von 1.35 Millionen DM) erbracht und danach die 2002 in Konkurs gefallene und 2006 gelöschte E.________ (Handelsregisterauszug in U-act. 8.1.08) ausgehöhlt haben, so dass die Begleichung der Bankkredite unterblieb und F.________. mit seinem Vermögen für den Kreditausfall habe einstehen müssen. Den Vorwürfen von A.________ begegnete D.__