nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. Die kantonale Staatsanwaltschaft führt aufgrund von Strafanzeigen von A.________ vom 11. Juni 2012 (U-act. 8.1.01) und 23. April 2014 (U-act. 8.2.01) gegen D.________ eine Strafuntersuchung wegen Verleumdung, Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung sowie UWG-Widerhandlung. Der Beschuldigte soll in Schreiben seiner französischen Anwälte vom 20. Februar 2012 (U-act. 8.1.09) und 8. März 2013 (U-act. 8.2.07 f.) an zwei Firmen behaupten lassen haben, der Anzeigeerstatter schulde ihm unbestrittener- und bewiesenermassen mehr als 10 Millionen bzw. Milliarden Euro und sei in zwei fragwürdige Vorfälle verwickelt.