{"Signatur": "SZ_KG_004", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-01", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_004_BEK-2016-182_2017-06-01.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "5c6f5a032f45a382081e3ae68ebcd4d9"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_004_BEK-2016-182_2017-06-01.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BEK_2016_182_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2e954ef03419921834ef67bcae1bebe3b78082a667c21bcad34da6fe5595c1d5584f62a24ea803751618b8fd0ebbe1808ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2e954ef03419921834ef67bcae1bebe3b78082a667c21bcad34da6fe5595c1d5584f62a24ea803751618b8fd0ebbe1808ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BEK_2016_182", "Checksum": "83b5866c73694dbde2a3957067c78f9d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BEK 2016 182"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 01.06.2017 BEK 2016 182"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einstellung Strafverfahren (üble Nachrede, Verleumdung, Urkundenfälschung, etc.) | Einstellung Strafverfahren"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:32:35", "Checksum": "4e1f1dd12427c9cd6d555a928b08ded4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 01.06.2017 BEK 2016 182\nRegeste:\nEinstellung Strafverfahren (üble Nachrede, Verleumdung, Urkundenfälschung, etc.) | Einstellung Strafverfahren\n\n5. Aufgrund der geringen Unterschiede der Unterschriften kann in objektiver Hinsicht gegen den Beschuldigten im Übrigen in der Sache kein begründeter Verdacht wegen Fälschung bzw. wissentlicher und willentlicher Verwendung einer gefälschten Urkunde gefasst werden. Zudem ging die Staatsanwaltschaft unabhängig von der nicht gegengezeichneten Vereinbarung aus\nmehreren Gründen nachvollziehbar davon aus, dass zwischen dem Vater des\nBeschuldigten und dem Beschwerdeführer bzw. dessen F.________ eine\nVereinbarung bestanden haben muss. Der Vater habe seine Vermögenswerte\nverpfändet und der Beschwerdeführer habe, was er im Beschwerdeverfahren\nmit keinem Wort bestreitet, sich in der Folge aktenkundig verschiedentlich\nmehrfach auf seine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Vater des Beschuldigten bezogen. Daher ist kein Motiv des Beschuldigten zu einer Fälschung eines nicht gegengezeichneten Vertragsdokuments ersichtlich und\nnicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft ohne weiteren Versuch\neiner informativen Einvernahme des Beschwerdeführers und ohne Schriftgutachten das Verfahren gegen den Beschuldigten auch bezüglich des Vorwurfs\nder Urkundenfälschung einstellte.\n\n6. Aus diesen alternativen Gründen ist auf die Beschwerde nicht einzutreten bzw. diese abzuweisen. Ausgangsgemäss sind die Kosten des Verfahrens\ndem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO)\nund ist diesem keine Entschädigung zuzusprechen;-\nKantonsgericht Schwyz 5\n\nbeschlossen:\n\n1. Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen.\n\n2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 2‘500.00 werden dem\nBeschwerdeführer auferlegt und aus der geleisteten Sicherheit gedeckt.\n\n3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung nach\nArt. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen.\n\n4. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt\nE.________ (2/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) sowie nach definitiver Erledigung an die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R, mit den Akten SUB 2013 293) und die\nKantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv).\n\nNamens der Beschwerdekammer\nDie Kantonsgerichtsvizepräsidentin\n\nDer Gerichtsschreiber\n\nVersand\n"}