- dass der Beschuldigte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 27. Oktober 2016 innert Frist am 3. November 2016 Berufung anmeldete (Art. 399 Abs. 1 StPO); - dass das begründete Urteil am 5. Dezember 2016 zum Versand kam; - dass der Beschuldigte mit Eingabe vom 21. Dezember 2016 (Postaufgabe: 22. Dezember 2016) rechtzeitig Berufung erklärte (KG-act. 3);