Schraubenzieher habe er den Wohnort und die Telefonnummern zweier Personen genannt, die seine Erklärung hätten bezeugen können. Somit habe er geholfen, diese Frage abzuklären. Nach seiner Festnahme hätten zwei Polizeibeamte Fotos seiner Schuhprofile gemacht. Auf den Bildern sei zu erkennen, dass seine Schuhprofile geputzt seien und zuvor dreckig gewesen sein müssten. Es könne keinen Zweifel daran geben, dass er die Schuhe während seines Spaziergangs trocken geputzt habe. Schliesslich habe er betreffend die Schmucksteinchen umfassend informiert, sodass er davon habe ausgehen können, dass diese Frage mit absoluter Sicherheit geklärt werde (KG-act. 1).