Bei der polizeilichen Befragung habe er sinngemäss ausgesagt, dass er aufgrund seiner schlechten Gesundheit (Panik, heftige Angstzustände) mehrmals am Tag spazieren gehe. Aus dem gleichen Grund vermeide er verlassene Orte und spaziere lieber in bewohnten Gegenden. Nach seiner Festnahme habe er auf die gezielte Frage der Ermitt- Kantonsgericht Schwyz 4