interessiere. Darum schaue er die Häuser genau an. Den Schraubenzieher brauche er zum Reinigen seiner Schuhe und die Steinchen seien echt. Sie würden von einem Goldring stammen, den er im Auftrag von B.________ verkauft habe. Der Juwelier in F.________ sei aber nur am Gold interessiert gewesen. Auf dem Polizeiposten habe eine erste Sichtung der Schuhprofile ergeben, dass diese Ähnlichkeiten mit der Schuhspur bei einem Einbruchdiebstahl in Pfäffikon am 11. November 2016 aufgewiesen hätten. Nebst den genannten Gegenständen befanden sich im Rucksack des Beschwerdeführers u.a. sieben SIM-Karten sowie eine Landkarte und ein Liniennetzplan der ZVV (vgl. Effektenverzeichnis).