1. A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wurde am Sonntag, 20. November 2016, 16.00 Uhr bei der C.________strasse in Wollerau von einer zivilen Polizeipatrouille kontrolliert und anschliessend wegen dringenden Tatverdachts betreffend Einbruchdiebstahl sowie Flucht- und Kollusionsgefahr vorläufig festgenommen. Nach der polizeilichen Einvernahme am 21. November 2016 wurde er gleichentags um 18:30 Uhr aus der Haft entlassen.