ten Schreiben der Schweizer Botschaft unter „Documents received“ am 16. Februar 2016 (Vi-KB 31, Beilage zu Vi-act. 13, vgl. Stempel und Datum „16.02.16y“). Des Weiteren liegt ein Schreiben des Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Uzbekistan mit dem Datum „«5»03_2016“ im Recht (Vi- BB 5/2). Dieses Dokument ist, mit Ausnahme des Briefkopfes, in kyrillischer Schrift verfasst. Entnehmen lassen sich daraus die Zahlen „19/06“, „16“ sowie „2016“.