1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Einsiedeln vom 28. September 2016 die provisorische Rechtsöffnung erteilt für Fr. 15‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 23. September 2016. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 3. Die Gesuchsgegnerin hat die Gesuchstellerin ausserrechtlich mit Fr. 100.00 zu entschädigen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.