Streif/von Kaenel/Rudolph, Arbeitsvertrag Praxiskommentar, 7. Auflage, 2002, N 5, lit. f zu Art. 341 OR). Die beiden Parteien müssen im Vergleich auf Ansprüche von ungefähr gleichem Wert verzichten und so zu einer angemessen Lösung gelangen. Es kann sich dabei auch um Ansprüche handeln, die im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses ungewiss sind (BGer 4A_25/2014 vom 7. April 2014, E. 6.2).