Nach GAUCH wird eine novierende Wirkung zwar nicht vermutet, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden und wäre von den Parteien eindeutig zu vereinbaren (Gauch, in: Innominatverträge, Festgabe Walter R. Schluep, Zürich 1988, S. 15). Auch PLATZ misst dem Vergleich nicht a priori eine novierende Kantonsgericht Schwyz 8