beiterin der Firma, unabhängig davon ob der Firma ein Schaden entstanden ist, eine Konventionalstrafe in der Höhe der letzten sechs bezogenen Brutto-Monatssaläre inkl. eventueller Bonuszahlungen. Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, innert Monatsfrist ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Personalabteilung schriftlich die künftige Tätigkeit bekannt zu geben.