So ist es der Mitarbeiterin für die Dauer von drei Jahren untersagt, die A.________ durch Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einer konkurrenzierenden Unternehmung, durch Arbeit auf eigene Rechnung oder durch irgendeine Beteiligung an einer Firma in der Medizintechnik-Branche mit denselben Kunden oder Kundenkategorien (Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime) in der deutsch sprechenden Schweiz (Kantone: Glarus, Zürich, St. Gallen, Zug, Luzern, Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden, Bern, Basel, Solothurn, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, Appenzell Inner- und Ausserrhoden) zu konkurrieren.