2. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Einsiedeln zu beseitigen und es sei der Gläubigerin für den Betrag von Fr. 15‘000.00 zzgl. Zins von 5% seit 23. September 2016 Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Es sei der Gläubigerin für die Betreibungskosten in der Höhe von Fr. 103.30 sowie für die Parteientschädigung im Rechtsöffnungsverfahren Rechtsöffnung zu erteilen. Kantonsgericht Schwyz 3