__ die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 und verpflichtete sie, C.________ ausserrechtlich mit Fr. 100.00 zu entschädigen (angefochtener Entscheid). c) Gegen diese Verfügung erhob die A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) fristgerecht Beschwerde beim Kantonsgericht und beantragt was folgt (KG-act. 1): 1. Es sei der Entscheid ZES 2016 117 des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 16. November 2016 vollumfänglich aufzuheben.