4. Zufertigung an B.________ (2/R), C.________ (1/R), an das Bezirksgericht March (1/A sowie 1/R nach definitiver Erledigung unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Die a.o. Gerichtsschreiberin Versand 8. März 2017 rfl