1. A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) schloss mit C.________ (nachfolgend Beschwerdegegner) am 16. Juni 2014 einen Darlehensvertrag ab. Gestützt darauf gewährte der Beschwerdeführer dem Beschwerdegegner ein Darlehen von Fr. 20‘000.00. Der Beschwerdegegner verpflichtete sich im Gegenzug, das Darlehen in 48 Raten von Fr. 442.35 bis zum 1. Juni 2018 zurückzubezahlen. Der zu zahlende Zins wurde auf 3 % festgelegt (KGact. 1/5). In der Folge betrieb der Beschwerdeführer den Beschwerdegegner mit Zahlungsbefehl vom 12. Oktober 2016 in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Tuggen für eine Forderung gestützt auf den Darlehensvertrag von insgesamt Fr. 15‘813.65 (Vi-act. 2/2).