3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von pauschal Fr. 1‘000.00 werden zur Hälfte der Beschwerdeführerin auferlegt und gehen im Übrigen zulasten des Kantons. Kantonsgericht Schwyz 18 4. Rechtsanwältin B.________ wird für das Beschwerdeverfahren reduziert mit Fr. 486.00 (inkl. 8 % MWST) aus der Kantonsgerichtskasse entschädigt.