Kantonsgericht Schwyz 12 c) Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz ersuchte die Kindes- und Erwachsenenbehörde Innerschwyz am 1. September 2016 um Bestellung eines Prozessbeistands für die Beschwerdeführerin für das gegen ihren Vater geführte Strafverfahren betreffend häusliche Gewalt (U-act. 3.2.01). Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellte der Beschwerdeführerin (und ihren Geschwistern) am folgenden Tag Rechtsanwältin B.________ als Vertretungsbeiständin i.S.v. Art. 306 Abs. 2 ZGB (U-act. 3.2.03 f.).