In der Schweiz seien nur eingetragene Rechtsanwälte zur Vertretung vor Gerichten, inkl. Untersuchungs- und Ermittlungsverfahren, zugelassen. Die Rechtsvertretung in Strafverfahren und namentlich gerade von Kindern verlange überdies eine entsprechende Qualifikation. Das sei nicht Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.