Das Geständnis des Beschuldigten dürfte zu einer Verurteilung führen. Bereits die Rechtsvertretungskosten seien ein Schaden, welcher der Beschuldigte zu ersetzen habe. Als Kind könne sie offensichtlich nicht selbst prozessieren. Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten seien kein Grund dafür, die Sache als nicht aussichtsreich einzustufen. Des Weiteren seien die einfache Körperverletzung und die Tätlichkeit Antragsdelikte. In der Schweiz seien nur eingetragene Rechtsanwälte zur Vertretung vor Gerichten, inkl. Untersuchungs- und Ermittlungsverfahren, zugelassen.