1. In Gutheissung der Einsprache wird der Arrestbefehl Nr. xxx vom 17.06.2016 sowie dessen Vollzug aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten Fr. 800.00 werden der Gesuchstellerin/Gläubigerin überbunden. 3. Die Gesuchstellerin/Gläubigerin hat dem Gesuchsgegner/Schuldner eine Parteientschädigung von Fr. 2‘500.00 zu bezahlen. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Zufertigung) Kantonsgericht Schwyz 3