Mit Darlehensvertrag vom 10. Januar 2015 gewährte die Gesuchstellerin dem Gesuchsgegner ein Darlehen in der Höhe von Fr. 500‘000.00 (Vi-act. KB 2, S. 2 Ziff. 2). Die Fälligkeit der Rückzahlung der Fr. 500‘000.00 wurde auf den 20. Januar 2017 festgesetzt. Der Gesuchsgegner verpflichtete sich, das Darlehen in der Höhe von Fr. 500‘000.00 inkl. Zins per 20. Januar 2017 an die Kantonsgericht Schwyz 5