Mit Verfügung vom 22. September 2016 erteilte die Vorinstanz der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Höfe vom 19. Juni 2016 die provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 31‘500.00 (angef. Verfügung, Dispositivziff. 1). Im Mehrbetrag wies die Vorinstanz das Rechtsöffnungsgesuch ab. Die Gerichtskosten von Fr. 500.00 wurden dem Gesuchsgegner auferlegt (angef. Verfügung, Dispositivziff. 2).