dd) Sodann decken sich die Aussagen des Beschuldigten, von F.________, E.________ und D.________ darüber, dass der Beschuldigte zusammen mit F.________ versucht habe, den Beschwerdeführer und D.________ zu trennen, und dass danach beide in ihre Wohnungen gegangen seien, wobei es beim Beschwerdeführer etwas länger gedauert habe als bei D.________ (U- Kantonsgericht Schwyz 10