___ und F.________ zusammen entschlossen haben sollen, den Beschwerdeführer gemeinsam zu Kantonsgericht Schwyz 10 verprügeln und sich anschliessend bezüglich der Aussagen abgesprochen hätten. Hätten die vier tatsächlich geplant, den Beschwerdeführer zusammenzuschlagen, hätten sie bzw. der Beschuldigte wohl kaum die Polizei gerufen.