zusammen entschlossen haben sollen, den Beschwerdeführer gemeinsam zu verprügeln und sich anschliessend bezüglich der Aussagen abgesprochen hätten. Hätten die vier tatsächlich geplant, den Beschwerdeführer zusammenzuschlagen, hätten sie bzw. E.________ wohl kaum die Polizei gerufen. Kantonsgericht Schwyz 9