Zudem habe der Beschuldigte gegenüber seinem Arzt angegeben, die gebrochene Nase stamme von einem Arbeitsunfall. Erst nach ungefähr einem Jahr habe er dann angegeben, die Verletzung stamme vom Beschwerdeführer. Die Staatsanwaltschaft habe diese Widersprüche fälschlicherweise nicht berücksichtigt bzw. nicht erkannt. Es handle sich um ein abgekartetes Spiel zwischen dem Beschuldigten, G.________, E.________ und F.________. Das Strafverfahren hätte daher nicht eingestellt werden dürfen.