5. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R, vorab per Fax), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/R, vorab per Fax), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) die Vorinstanz (1/ü) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/ü mit den Akten) und an die Kantonsgerichtkasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand 10. November 2015 sl Kantonsgericht Schwyz