Zuvor soll er am 17. August 2015 E.________ in Anwesenheit dessen Verteidiger schon folgendermassen bedroht haben: „Jetzt hast Du es mit .________ zu tun. Die machen es ganz anders. Kopf weg“ (ebd. S. 2 f.). Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz eröffnete gegen A.________ am 16. Oktober 2015 wegen mehrfacher Drohung und häuslicher Gewalt eine Strafuntersuchung (prov. U-act. 10). Sie stellte gleichentags dem Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft, welchem die Einzelrichterin mit Verfügung vom 18. Oktober 2015 teilweise stattgab und vorläufig Haft bis am 14. Dezember 2015 anordnete.