1. A.________ hatte mit seiner Frau am 7. Oktober 2015 eine tätliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf er sie auch bedroht haben soll. Nach einem weiteren Streit mit seiner Frau verliess er am 9. Oktober 2015 die Wohnung, wurde als vermisst gemeldet und polizeilich ausgeschrieben (prov. U-act. 2 S. 1). Die Kantonspolizei Schwyz nahm ihn am 15. Oktober 2015 gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. a und b StPO vorläufig fest. Danach wurde bei den Ermittlungen festgestellt, dass er am 5. oder 6. Oktober gegenüber Mitarbeitern der D.________ in .________ gedroht haben soll, E.________ umzubringen und vorher noch ein paar andere mitzunehmen. Zuvor soll er am 17. August 2015 E._____