6. Zufertigung an die Oberstaatsanwaltschaft (1/ES), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/R), Rechtsanwalt C.________ (2/R), die Vorinstanz (1/ES) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/ES; mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtspräsident Versand 3. Februar 2015