d) Die Auflage, bei den eigenen Eltern an der Adresse E.________ xx, 6403 Küssnacht am Rigi zu wohnen; e) Das Verbot, Waffen zu erwerben, zu besitzen und zu tragen; f) Die Auflage, regelmässige psychotherapeutische Termine wahrzunehmen. d) Gegen die Haftentlassungsverfügung des Zwangsmassnahmengerichts erhob die Staatsanwaltschaft am 18. Dezember 2014 fristgerecht Beschwerde und stellte die folgenden Anträge (KG-act. 3):