a) Das Verbot, mit F.________ (geb. ________) in Kontakt zu treten, bzw. mit dieser Kontakt zu pflegen, sowohl direkt wie auch indirekt über Drittpersonen (ausgenommen: am Verfahren beteiligte Rechtsvertreter), wobei dem Beschuldigten jegliche Kommunikationsart wie schriftlich, mündlich, telefonmündlich und elektronisch untersagt wird; b) Das Verbot, sich F.________ (geb. ________) auf unter 100 Meter anzunähern; c) Das Verbot, sich am Wohnort von F.________ (geb. ________) aufzuhalten bzw. diesen zu betreten;