5. Zufertigung an den Beschuldigten (1/R), die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln (1/R), die Strafklägerin (1/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/ES), die Vorinstanz (1/R sowie nach definitiver Erledigung 1/R mit den Akten) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Der Gerichtsschreiber Versand 16. Juli 2014 sl