A.________ wusste oder nahm es zumindest in Kauf, dass er aufgrund des gerichtlichen Verbots nicht berechtigt war, ohne bezahltes Parkticket dort zu parkieren. Er unterliess es wissentlich und willentlich ein Parkticket zu lösen oder nahm es zumindest in Kauf, das angebrachte gerichtliche Verbot zu missachten. [Eventualiter: A.________ realisierte infolge pflichtwidriger Unaufmerksamkeit nicht, dass er aufgrund des gerichtlichen Verbots nicht berechtigt war, ohne bezahltes Parkticket dort zu parkieren.]