Es ist ausserdem kein einziger Fall auffindbar, in dem alleine durch einen physiologischen Schutzreflex (im vorliegenden Fall: polysynaptischer Fremdreflex auf nozizeptiven Reiz) eine so hohe Muskelspannung hervorgerufen wurde, dass sich eine Fraktur ereignet hätte. Wir gehen daher von einer vorrangig willentlichen Gegenwehr des Geschädigten aus, die lange vor einer möglichen Ausreizung der Bewegungstoleranz im Schultergelenk und einem dadurch hervorgerufenen Schmerzreiz eingesetzt haben muss.