Vom Verletzungsbild her liess sich rechtsmedizinisch nicht abschliessend klären, ob die Verletzung des Privatklägers durch den Polizeigriff allein oder in Kombination mit der Widerstandshandlung gegen den Polizeigriff bzw. einem Befreiungsversuch entstanden ist (U-act. 11.1.10 S. 5 f.). Dort wird auf die sinngemässe Frage, ob die Verletzung auch auf ein Losreissen oder ein Sich- Wehren gegen den Polizeigriff zurückgeführt werden könne, ausgeführt: Ja. (…). Es ist aus rechtsmedizinischer Sicht jedoch retrospektiv nicht möglich zu beurteilen, ob in diesem Fall eine solche Muskelanspannung Kantonsgericht Schwyz 5