Als ausgebildeter Sicherheitsbeamter war für C.________ voraussehbar, dass beim Zusammenspiel von einem zu eng angewandten Polizeigriff mit starker körperlicher Gegenwehr des Betroffenen Verletzungen wie ein Oberarmbruch entstehen könnten. Hätte er pflichtgemäss weniger Druck angewandt oder A.________ frühzeitig losgelassen, hätte er die Verletzung vermeiden können. Kantonsgericht Schwyz 3