_ erlitt durch diese beharrliche Anwendung des Polizeigriffs von C.________ einen Spiralbruch des linken Oberarmknochens am Übergang der Schaftmitte zum ellbogennahen Schaftdrittel mit begleitender Weichteilschwellung. Zusätzlich bestanden nach dem Ereignis eine Nervenlähmung im linken Arm mit konsekutiver Streck- und Fingerspreizlähmung aller Finger der linken Hand (sogenannte Fallhand) sowie eine Einschränkung der Schultergelenksanhebung. lnfolge dieser Verletzungen war A.____