C.________ war in der Nacht vom 16. auf den 17.11.2013 am Guggen- warm-up in Seewen als Sicherheitsangestellter der H.________ GmbH tätig. A.________ befand sich an diesem Abend als Gast am Guggen- warm-up und trank reichlich Alkohol. Am 17.11.2013 zwischen 02.00 und 03.00 Uhr erhielt A.________ infolge ungebührlichen Benehmens vom Sicherheitsdienst einen Platzverweis. A.________ wurde daher durch den Sicherheitsdienst zum Ausgang begleitet. In der Folge wollte A.________ wieder durch den Eingang rein, weshalb die Sicherheitsangestellten C.________ und F.________ ihn weiter vom Festgelände wegbringen wollten.