7. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), C.________ (1/R), die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (1/R) und die Vorinstanz (1/A), sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten), an das Amt für Justizvollzug (1/R, zum Inkasso und Vollzug), an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Der Kantonsgerichtspräsident Die a.o. Gerichtsschreiberin Versand 11. Juli 2018 rfl